Für eine gute Geschäftsbeziehung ist gegenseitiges Vertrauen unerlässlich. Trotzdem sollten einige Dinge im Voraus eines Kaufes geregelt werden. Im Text unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unser Geschäft als Florist-Fachgeschäft bezeichnet.
§ 1 Geltung der Bedingung
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.
§ 2 Vertragsabschluss
Werden schriftliche Angebote vom Florist-Fachgeschäft abgegeben, so können diese nur innerhalb der darin ausdrücklich vermerkten Zeit angenommen werden. Abweichungen des Vertrages vom Angebot, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise, Bestellung
(1) Die Preise des Florist-Fachgeschäfts verstehen sich gegenüber Verbrauchern einschließlich der gültigen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Dazu gehören insbesondere Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort.
(2) Liegen zwischen der Bestellung und der Lieferung mehr als vier Monate, bleibt eine Preisanpassung durch das Florist-Fachgeschäft entsprechend den zwischenzeitlich geänderten Marktpreisen (Einkaufspreisen) vorbehalten, wenn genau bestimmte Blumen, Pflanzen oder Dekorationsobjekte Gegenstand des Vertrages sind. Das Florist-Fachgeschäft kann einen höheren als den ursprünglich vereinbarten Preis nur dann fordern, wenn es den Kunden spätestens 10 Tage vor Lieferung über die Preisanpassung informiert.
(3) Bestellungen über unser Onlineformular werden grundsätzlich per E-Mail oder telefonisch bestätigt. Die Auftragsbestätigung enthält stets die Angaben über Lieferkosten und Kosten für Grußkarten etc. Der Käufer ist angehalten, die Auftragsbestätigung sorgfältig zu prüfen und evtl. Bestellfehler sofort mitzuteilen. Erfolgt seitens des Bestellers keine Rücknachricht, ist die Bestellung rechtsverbindlich.
§ 4 Fälligkeit
Die Lieferungen des Florist-Fachgeschäfts sind im Voraus oder bei Übergabe der Ware bar zu vergüten, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
§ 5 Stornierung von Aufträgen
(1) Die Stornierung von Aufträgen bedarf der Schriftform.
(2) Im Falle der Stornierung eines Auftrages durch den Kunden hat das Florist-Fachgeschäft gegenüber dem Kunden Anspruch auf folgende pauschale Vergütung, sofern die Stornierung nicht durch das Florist-Fachgeschäft zu vertreten ist:
Kündigung bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin: 50% des vereinbarten Entgelts,
Kündigung bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin: 75% des vereinbarten Entgelts,
Kündigung bis 1 Woche vor dem vereinbarten Liefertermin: 85% des vereinbarten Entgelts
, danach: 100% des vereinbarten Entgelts.
Der Anspruch des Florist-Fachgeschäfts auf Ersatz eines weitergehenden Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.
§ 6 Lieferung und Gefahrtragung
(1) Die Lieferung erfolgt ab Sitz des Florist-Fachgeschäfts. Im Falle einer abweichenden Vereinbarung erfolgt der Transport zum Bestimmungsort auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Lieferung geht mit der Übergabe bzw. der Versendung auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn der Verkäufer den Transport mit eigenen Fahrzeugen oder sonstigen Beauftragten vornimmt. Eine Transportversicherung wird seitens des Verkäufers nur auf Wunsch und Vereinbarung durch und mit dem Kunden abgeschlossen.
(2) Abs. 1 gilt nicht, wenn das Florist-Fachgeschäft aufgrund des Vertrages zur Erfüllung weiterer Leistungen am Bestimmungsort verpflichtet ist. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Ware am vereinbarten Tag selbst abzunehmen oder zumindest für die Abnahme der Ware anderweitig Sorge zu tragen.
(3) Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist.
(4) Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder liegen sonstige Umstände vor, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, kann die Einhaltung der Lieferfrist nicht verlangt werden.
(5) 7 Tage nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist kann der Kunde den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Wird auch dieser Termin überschritten, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und bei erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten.
(6) Das Florist-Fachgeschäft haftet bei unvollständiger oder falscher Angabe der Lieferanschrift nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei einer weiteren Anfahrt zur Blumenzustellung fallen die Liefergebühren nochmals an.
§ 7 Miete und Leihe
(1) Waren, die nicht vom Kunden gekauft werden und daher beim Kunden verbleiben, werden dem Kunden insbesondere für Veranstaltungen entweder zur Miete oder leihweise vorübergehend überlassen und bleiben im Eigentum des Florist-Fachgeschäfts. Diese Gegenstände sind vom Kunden sorgfältig zu behandeln und dem Florist-Fachgeschäft nach Ende der Veranstaltung umgehend zurückzugeben.
(2) Bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung vorübergehend überlassener Gegenstände ist der Kunde zum vollen Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten verpflichtet.